Digitalalarmierung:

 

Alarmierungssysteme der Feuerwehr dienen dem Zusammenrufen von Einsatzkräften der Feuerwehr durch die Leitstelle, nachdem bei dieser ein Notrufeingegangen ist. Diese Alarmierungssysteme werden teilweise auch für andere Katastrophenschutzeinheiten, wie das Technische Hilfswerk, Schnelleinsatzgruppenoder auch für den Rettungsdienst verwendet.

 

Funkalarmierungssysteme

Stiller Alarm

Eine verbreitete Methode ist die „stille Alarmierung“ von Einsatzkräften über tragbare Funkmeldeempfänger (FME, DME, Funkalarmempfänger FAE, auch Pager, Melder, Piepser oder Pieper). Im Einsatzfall werden diese FME, die die Feuerwehrdienstleistenden bei sich tragen, durch die Leitstelle ausgelöst. Nach der althergebrachten analogen Alarmierung und dem darauffolgenden Signalton des Funkmeldeempfängers erfolgt seitens der alarmierenden Stelle eine kurze Durchsage, um welche Art von Einsatz es sich handelt. So wird beispielsweise bei den Integrierten Leitstellen in Bayern mit der Leitstellen-Software "ELDIS III By" (ELDIS = Elektronisches Leitstellen Dispositions- und Informationssystem) alarmiert. In Deutschland ist das System innerhalb des BOS-Funks, also auch bei der Feuerwehr, bundesweit standardisiert, wobei gerade ein Generationenwechsel von alten, analogen Funknetzen hin zur modernen, digitalen Übertragung stattfindet. In Österreich ist ein digitales Netz erst in der Ausschreibungsphase.

Sirenenalarmierung

 

Eine zweite Methode ist die laute Alarmierung über eine oder mehrere im Ort installierte Sirenen, welche auch zur Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, bei Unwetter- oder Umweltkatastrophen eingesetzt werden können. Allerdings verfügen in Deutschland nur noch rund 16 Prozent der Kommunen über Sirenen, die Anfang der 1990er Jahre nach Ende des Kalten Krieges im städtischen Bereich weitestgehend abgebaut wurden ("White Paper BOS-Alarmierung"). Bei kleineren Feuerwehren, die nicht vollständig mit Funkmeldeempfängern ausgestattet sind, ist die Sirenenalarmierung noch verbreitet. Allerdings ist auch hier die Entwicklung hin zur stillen Alarmierung zu beobachten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen ist über die Sirenenalarmierung keine gezielte Alarmierung von einzelnen Kräften möglich (z.B. einzelne Gruppen einer Feuerwehr bei kleinen Einsätzen ohne großen Personalbedarf, nur Kräfte mit spezieller Ausbildung etc.), zum anderen können nur Einsatzkräfte per Sirene alarmiert werden, welche sich auch in akustischer Reichweite dieser befinden. Die akustische Reichweite wiederum ist stark schwankend und von Windrichtung und Wetterlage abhängig und reicht von wenigen hundert Metern bis hin zu vielen Kilometern. Auch hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass eine laute Alarmierung durch Sirenen zahlreiche Schaulustige an die Einsatzstelle lockt, welche die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit oftmals behindern.

Die Sirenen werden von der Leitstelle über Funk, ebenso wie die Funkmeldeempfänger, durch eine 5-stellige Tonfolge oder einen Radio Identification Code (RIC) ausgelöst. In einigen wenigen Fällen erfolgt die Auslösung auch noch über die Telefonleitung. Teilweise ist auch ein Auslösen der Sirene per Druckknopfmelder möglich, der am Feuerwehrhaus angebracht ist. Nach Auslösen des Druckknopfmelders sollte der Alarmgebende unbedingt vor Ort bleiben, um der Feuerwehr den Alarmgrund mitzuteilen.

Alarmierung per Funk

Unter bestimmten Umständen kann die Leitstelle eine Einheit direkt über BOS-Funk alarmieren, z. B. wenn sich ein Fahrzeug bei der Leitstelle als auf Empfang befindlich angemeldet hat. Dies ist beispielsweise bei Übungen und Dienstfahrten der Fall.

Alarmierung per Telefon

Diese Möglichkeit der Alarmierung kommt bei Kleineinsätzen in Betracht, z. B. bei Wespennestentfernungen oder anderen kleinen technischen Hilfeleistungen, die nicht sehr dringend erledigt werden müssen und nur wenige Einsatzkräfte erfordern. Die Leitstelle setzt sich in solchen Fällen oft mit dem Kommandanten oder einer anderen Führungskraft telefonisch in Verbindung, welche die benötigten Kräfte wiederum telefonisch zusammenruft.

Eine weitere Möglichkeit ist die Alarmierung per Mobiltelefon. Beispielsweise bietet der Mobilfunkbetreiber T-Mobile in Deutschland einen entsprechenden Dienst hierfür an. Im Alarmierungssystem werden hierfür die Handynummern der Einsatzkräfte einer Feuerwehr eingespeichert, im Alarmierungsfall ruft der hierfür Berechtigte mit Eingabe einer PIN das Alarmierungssystem an und spricht die Einsatzmeldung auf eine Sprachbox. 

In manchen Österreichischen Bundesländern ist eine Telefonalarmierung über die Landeswarnzentrale möglich, automatisch zur Sirene wird zusätzlich per Telefon welches ein Tonband abspielt alarmiert.

 

 Analogalarmierung:

 

Die analogen Funkmeldeempfänger sind seit 1975 innerhalb der BRD bundeseinheitlich geregelt und empfangen auf der normalen Funkfrequenz einer Stadt beziehungsweise eines Landkreises. In Österreich sind die Frequenzen jeweils bundesländerweit geregelt. Die Alarmierung erfolgt über das Senden einer speziellen 5-Ton-Folge, bei der nacheinander 5 kurze Töne unterschiedlicher Frequenz (zwischen 1060 Hz und 2600 Hz) gesendet werden. Die Tonhöhe (also Frequenz) steht hierbei für eine Ziffer von 0–9, beziehungsweise ein Wiederholzeichen (damit nicht aufeinanderfolgend zweimal derselbe Ton gesendet wird).

Jede Feuerwehr hat für ihre Funkmeldeempfänger und Sirenen eine – oder auch mehrere – dieser Nummern zugeteilt bekommen. In Deutschland steht hierbei die erste Ziffer für das jeweilige Bundesland (6 = Niedersachsen, 7 = Nordrhein-Westfalen, 8 = Rheinland-Pfalz und Thüringen, 2 = Bayern etc.), die zweite Ziffer teilt ein gewisses Gebiet auf (beispielsweise Niedersachsen 61 XXX im Landkreis Göttingen), die drei weiteren Ziffern bestimmen die zu alarmierende Einheit (beispielsweise 61 320 → LK Göttingen → Stadt Duderstadt).

Zur Alarmierung wird diese Fünftonfolge der zu alarmierenden Feuerwehr von der Leitstelle, Polizei oder Feuerwehr Einsatzzentrale (FEZ) über Funk (4-m-Band) gesendet, gefolgt von einer Durchsage, meist über die Art des Einsatzes. Über entsprechende Alarmierungspläne ist es den Feuerwehren möglich, je nach Art des Einsatzes zu bestimmen, welche Fünftonfolgen gesendet werden, um somit die Alarmierung der Einsatzkräfte an die Sachlage anzupassen. Von manchen Leitstellen wird nach der Fünftonfolge vor der Durchsage erst noch ein so genannter Kanalbelegungston gesendet. Um eine Sirene auszulösen, folgt üblicherweise anstelle der Durchsage ein Doppelton (Ziffern 7 und 4 gleichzeitig). Dieser charakteristische Brummton löst über einen sogenannten Fernwirkempfänger die Sirene aus.

 

FMS-Alarmierung

Eine weitere Alarmierungsart im analogen Netz ist die Alarmierung über das in Deutschland verwendete Funkmeldesystem (FMS). Hier sendet die Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) einen bestimmten Status an eine FMS-Codierung, die als Fahrzeug aber nicht existiert. Die FMS-Codierung wird aus Sicherheitsgründen zweimal gesendet: falls es Empfangsprobleme gibt, wird die Empfangswahrscheinlichkeit erhöht. Dadurch entsteht das zweimalige Knacken im Funk, welches aber eine kurze Pause von etwa einer Sekunde beinhaltet.

Die auf die entsprechende FMS-Kennung codierten analogen Funkmeldeempfänger werten diesen Status aus. Sollte die entsprechende Codierung als Alarmschleife auf diesem Melder aufgeschaltet sein, gibt er einen Piepton (vom Modell abhängig) aus. Zusätzlich wird auf einem kleinen Display der von der FEL gesendete Buchstabe angezeigt, welcher zur Unterscheidung der Alarmierung dient. Zum Beispiel könnte ein -E- für einen normalen Einsatz stehen, -U- für einen Einsatz der Tauchergruppe (wenn vorhanden), ein -A- für einen Einsatz der Kreis-/Stadtfeuerwehrbereitschaft.

Dieses Verfahren ist aber nicht sehr verbreitet. Es wird unter anderem von der Leitstelle im Emsland für die Alarmierung der Hilfsorganisationen eingesetzt. Es gibt auch nur zwei Geräte, die den Alarm empfangen können, der BOSCH FME-88 und der Motorola SKYFIRE 4.

 

Schlusswort:

Mit Einzug der digitalen Technik bei den Feuerwehren haben sich auch sogenannte "Alarmanzeigen" in den Feuerwehrhäusern durchgesetzt. Computer- und softwaregesteuert wird den alarmierten Einsatzkräften der Einsatzort und Zusatzinformationen, wie z.B. eine Anfahrtsbeschreibung dargestellt und somit die Zeit bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle deutlich reduziert.