Die derzeit bestehenden analogen Funknetze haben ihre Wurzeln in den 50er-Jahrenund sind technisch veraltet und störanfällig. Sie können die wachsenden Anforderungen der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes nur noch eingeschränkt erfüllen und stoßen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Die heutigen technischen Möglichkeiten der mobilen Kommunikation sowie der Datenübertragung können mit dem Analogfunksystem nicht mehr umgesetzt werden.

Darüber hinaus lassen die Hersteller die Produktion und Entwicklung von Analogfunktechnik auslaufen, ihre Instandhaltung wird somit immer schwieriger und teurer.

Weiterhin wurde durch die Schengen-Kooperation eine Veränderung im polizeilichen Funkwesen notwendig.

Das 1990 unterzeichnete Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sieht nicht nur den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen, sondern als "Ausgleichsmaßnahme" diverse grenzüberschreitende Methoden vor, die ohne eine ebenfalls grenzüberschreitende Kommunikation zumindest erschwert wären.

Der Artikel 44 des Abkommens sieht vor, kurzfristig "direkte Telefon-, Funk-, Telex- und andere Verbindungen" in den Grenzgebieten einzurichten.

Das European Telecommunications Standards Institute (Europäisches Institut für Fernmeldenormen = ETSI) begann ebenfalls 1990 mit der Erarbeitung eines Standards mit dem Namen TETRA. Das Kürzel stand anfangs für Trans European Trunked RAdio und wurde später in TErrestrial Trunked RAdio umbenannt.

Durch das Ende der Ost-West-Konfrontation einigte man sich mit der Nato auf eine Übernahme des nun nicht mehr benötigten Frequenzbereichs von 380-400 MHz.

Für die an der "Untergruppe Telekommunikation" des Schengener Exekutivausschusses beteiligten Mitglieder stand ab 1994 fest, dass diese EU-weite Harmonisierung auf digitalen Standards zu beruhen hatte.
Von Kritikern wird immer wieder angeführt, dass Deutschland im Unterschied zu anderen europäischen Ländern die Einführung des Digitalfunks "verschlafen" habe. Dies ist jedoch allein der Tatsache geschuldet, dass das deutsche Analogfunknetz einen so hohen Standard hatte, dass eine vorzeitige Einführung des Digitalfunks BOS einen Rückschritt in den Punkten Versorgungsgrad, technischer Interoperabilität zwischen Dienststellen und Organisationen sowie beim Betrieb der Funknetzkomponenten bedeutet hätte.

Während sich Frankreich,Tschechien, Slowakei sowie die Schweiz und Teile der spanischen Guardia Civil für den abweichenden Standard "TETRApol" der französischen Firma Matra entschieden, wurde durch Belgien, die Niederlande, Dänemark, Österreich, Großbritannien, Irland sowie Deutschland der TETRA-Standard bevorzugt.

Geräte der beiden genannten Standards sind jedoch grundsätzlich nicht kompatibel.

Berlin machte den Anfang

1996 beauftragte die Innenministerkonferenz ihre zuständigen Arbeitskreise mit der Erstellung einer Planungskonzeption mit dem Ziel, konkrete Vorschläge zur Einführung des Digitalfunks BOS zu machen. Diese richteten eine "Projektgruppe Digitalfunk" ein, bestehend aus Vertretern von Bund und Ländern.

Um erste Erfahrungen mit dem neuen System zu machen, starteten im ersten Halbjahr1998 Berlin und Brandenburg mit mehreren Herstellerfirmen einen Kleinversuch mit sehr wenigen Geräten.

Obwohl die Testumgebung nicht alle Vorstellungen der Projektgruppe widerspiegelte, hielten die Verantwortlichen als Ergebnis die "grundsätzliche Funktionsfähigkeit" des TETRA-Standards sowie "generelle Tauglichkeit für BOS-Zwecke und gute Sprachqualität" fest.

Daher wurde im Raum Aachen Mitte 2001 auf einem Testgebiet von 715 qkm mit 13 Basistationen, 150 ortsfesten, 310 Fahrzeug- und 550 Handfunkgeräten ein Großversuch gestartet, der weitere Erkenntnisse bringen sollte. Hierbei wurde auch der grenzüberschreitende Funkverkehr mit den belgischen und niederländischen Behörden getestet. Der Pilotversuch endete planmäßig am 30.06.2003.
Zahlreiche dabei gemachte Erfahrungen setzten Standards bei der bundesweiten Einführung des Digitalfunks BOS in Deutschland.


Ein weiterer Schritt war die Standardisierung der Funknetzdichte, um die Funkversorgung z.B. in Gebäuden zu beschreiben. Dazu wurde im Juni 2002 durch die Innenminister die "Gruppe Anforderungen an das Netz" eingesetzt. Eine hohe Funkversorgung in ländlichen Gebieten und in Gebäuden erfordert natürlich eine große Anzahl von Basistationen und verursacht hohe Anschaffungs- und Betriebskosten. Die "Gruppe Anforderungen an das Netz" schlug zur Kostenreduzierung eine Verringerung der ursprünglichen Netzdichte, insbesondere im Bereich von Wäldern und Seen, vor.
Die Einführung des Digitalfunks BOS in den Bundesländern wurde zunächst zeitgleich geplant, jedoch aus haushaltstechnischen Gründen nicht umgesetzt. Eine neue, durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2003 beschlossene Planung, sah eine Einteilung in Start- und Folgeländer vor. Berlin gehört zu den Startländern.


Im Juni 2007 wurde als erster entscheidender Meilenstein des Digitalfunks BOS in Berlin die sog. Referenzplattform in Betrieb genommen. Diese diente u.a. als Testumgebung für den Digitalfunk.

Nachdem der Aufbau des künftigen digitalen BOS-Funknetzes in Berlin sehr weit fortgeschritten war, wurde es im Februar 2009 erforderlich, die in Berlin in Betrieb befindlichen Basisstationen von der Referenzplattform „abzukoppeln“ und auf die zwischenzeitlich ebenfalls errichteten Vermittlungseinrichtungen des BOS-Netzes zu „schwenken“. Dieser mit Spannung erwartete Schritt erwies sich als gut vorbereitet und war erfolgreich.

Nach der Hansestadt Bremen war Berlin das zweite Bundesland, das seitdem im BOS-Netz arbeitet. In Berlin befindet man sich im sog. erweiterten Probetrieb. In dieser Phase werden in den beteiligten Organisationen Leitsstellen in den Digitalfunk integriert, Endgeräte ausgeschrieben und beschafft, programmiert, verteilt sowie zeitgleich Schulungen durchgeführt. Zusätzlich wird weiterhin an der Verbesserung der Netzqualität gearbeitet.